Erstellt von Diplo-Dokus, am 3. Juli 2013
Am 1.7.2013 endete die Übergangsfrist für die neue Bauproduktenverordnung. Die alte Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) hat somit Ihre Gültigkeit verloren.
Die bislang nach der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebrachten Produkte dürfen nun nicht mehr vermarktet werden. Ausgestellte Konformitätsnachweise und Zulassungen dürfen bis zum Ablauf ihres Geltungsdatums weiter verwendet werden.
Sprechen Sie uns an, für eine detaillierte Beratung bei der Umsetzung der neuen Richtlinie.